Veröffentlicht am 24. Juni 2024
Umsetzung des Beschaffungsrechts
Die KBOB engagiert sich für die Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts, dies insbesondere mit der Erarbeitung von Empfehlungen und weiteren Instrumenten zuhanden der Beschaffungsstellen, der Konsolidierung des Fachaustauschs zwischen den Bauherrschaften untereinander und mit der Bauwirtschaft sowie im Bereich von Weiterbildungsangeboten.
National- und Ständerat haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet (bei zwei Enthaltungen im Nationalrat). Während mehrerer Sessionen haben die Eidgenössischen Räte intensiv über die Vorlage debattiert und schliesslich ihre Differenzen bereinigt. Parallel dazu hat das Parlament das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) ebenfalls einstimmig angenommen (bei einer Enthaltung im Nationalrat). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 die revidierte Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) verabschiedet. Zurzeit werden Umsetzungsinstrumente erarbeitet. Die beiden revidierten Erlasse sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Für die Strategieperiode 2021 bis 2030 steht die Umsetzung des totalrevidierten öffentlichen Beschaffungsrechts im Fokus. Es sollen vermehrt Nachhaltigkeitsüberlegungen, Qualitäts- und Innovationsaspekte bei den Bundesbeschaffungen berücksichtigt werden.
Zwischenbericht über die Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung und Aktualisierung der Strategie
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 den Zwischenbericht über die Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen und punktuelle Anpassungen an der Strategie gutgeheissen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung.
Die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung («Umsetzungsstrategie des Bundesrates zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021 – 2030») wurde zeitgleich mit den totalrevidierten öffentlichen Beschaffungserlassen BöB und VöB (Bundesgesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) in Kraft gesetzt. Der Bundesrat legt darin sechs Stossrichtungen fest und formuliert damit verbundene, beschaffungsstrategische Zielsetzungen für die Umsetzung der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts aus Sicht der Bundesverwaltung bis 2030.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link Cockpit Umsetzung Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung.
Die KBOB in Zusammenarbeit mit der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB hat in themenbezogenen Fachgruppen Empfehlungen, Leitfäden, Faktenblätter und weitere Instrumente zur Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts gearbeitet. Die diesbezüglichen Publikationen finden Sie nachfolgend aufgeführt.
Empfehlungen
Faktenblätter/Merkblätter
Preisniveaurechner
Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) haben die Eidgenössischen Räte in Art. 29 Abs. 1 ein neues Zuschlagskriterium aufgenommen, wonach «die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird» bei der Angebotsbewertung berücksichtigt werden können. Das Zuschlagskriterium soll «unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz» angewendet werden, insbesondere unter Berücksichtigung des GPA.
BKB und KBOB stellen den Beschaffungs- und Bedarfsstellen des Bundes einen sogenannten Preisniveaurechner zur Verfügung, welcher die Anwendung des neu im BöB enthaltenen Preisniveau-Kriteriums unterstützt.
Hinsichtlich der Anwendung der Preisniveauklausel und des Preisniveaurechners bestehen noch keine Erfahrungen bei den Vergabestellen der Bundesverwaltung. Das BBL stellt sich zur Verfügung, als nächstes den Preisniveaurechner in einem Pilotprojekt anzuwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link Preisniveaurechner.
Aufruf
Die KBOB empfiehlt den Beschaffungsstellen ihrer Mitglieder den Beschaffungsleitfaden TRIAS. Dieser hat zum Zweck, die Beschaffenden von Gemeinden, Städten, Kantonen und Bund bei der praktischen Anwendung des revidierten Beschaffungsrechts zu unterstützen und so zu einer harmonisierten Umsetzung desselben beizutragen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Leitfaden für öffentliche Beschaffungen
Die KBOB hat mit Blick auf das revidierte Beschaffungsrecht vier Podcasts erfasst zu folgenden Themen:
Auf der Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WöB finden Sie Informationen und Instrumente, die von Beschaffungsstellen und Fachpersonen aller föderalen Ebenen bereitgestellt und genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WöB
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