Schwellenwerte

Aktuelle Schwellenwerte des Bundes

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 2019 (BöB, SR 172.056.1) legt die Schwellenwerte für Beschaffungen von Auftraggeberinnen des Bundes in Anhang 4 fest. Dabei wird unterschieden zwischen den Schwellenwerten für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich und den Schwellenwerten für Beschaffungen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs.

Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen 

Aktuelle Schwellenwerte der subföderalen Ebenen

Die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB 2001) respektive deren revidierte Fassung vom 15. November 2019 (IVöB 2019) legt die Schwellenwerte für Beschaffungen von Auftraggeberinnen der subföderalen Ebenen in den Anhängen 1 und 2 fest. Dabei wird unterschieden zwischen den Schwellenwerten für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich und Schwellenwerten und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich.

Das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (INöB) publizierte zu den Schwellenwerten der IVöB für die Jahre 2020/2021 folgende Mitteilung.

www.bpuk.ch > Konkordate > IVöB > D Rundschreiben Schwellenwerte 2020 und 2021

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 30.07.2021

https://www.kbob.admin.ch/content/kbob/de/home/themen-leistungen/diverse-themen/schwellenwerte.html