Veröffentlicht am 24. Juni 2024
Nachhaltiges Bauen
Nachhaltigkeit im Baubereich umfasst eine Vielzahl an Aspekten wie Klimaschutz und -anpassung, Kreislaufwirtschaft, Förderung der Biodiversität und Baukultur sowie die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten. Viel Potential zum Erreichen von ressourcenschonenden, langlebigen und ästhetisch ansprechenden Bauwerken, die sowohl die Umwelt als auch die Gesellschaft nachhaltig schützen und bereichern, liegt in der nachhaltigen Beschaffung.
Auf dieser Seite finden Sie KBOB-Dokumente und weitere Informationen zu verschiedenen Themen der Nachhaltigkeit im Baubereich und im Beschaffungswesen.
Nachhaltigkeit im Baubereich umfasst eine Vielzahl von Aspekten wie energieeffizientes Bauen, umweltfreundliche Materialien und soziale Verantwortung. Öffentliche Bauherren spielen eine zentrale Rolle, indem sie diese vielfältigen Kriterien in ihren Projekten berücksichtigen und so die Weichen für eine zukunftsfähige und umweltbewusste Baukultur stellen.
Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
In der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) (vgl. Link) definiert der Bundesrat die Schwerpunkte für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der Schweiz. Es werden verschiedene Bereiche wie Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft thematisiert. Diese Strategie wird durch Aktionspläne unterstützt, die Massnahmen zur Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen enthalten. Alle Bundesstellen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE 2030 beizutragen.
Das Beschaffungsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Förderung nachhaltiger Beschaffung. Durch gezielte Auswahlkriterien und Vergabeverfahren können umweltfreundliche und sozial verantwortliche Bauprodukte, Bauteile und Bauten bevorzugt und beschafft werden. So lassen sich ökologische und soziale Standards entlang der gesamten Lieferkette verbessern, in die Bauprojekte integrieren und nachhaltige Innovationen unterstützen.
Derzeit wird an einer Empfehlung zum nachhaltigen Bauen mit Stahl und Metall gearbeitet.
Parallel dazu ist die Erstellung eines Faktenblattes geplant, welches die Anwendung ausgewählter Gebäudelabels und -standards im Beschaffungswesen beleuchten soll. Dieses Faktenblatt soll als praktisches Hilfsmittel dienen und öffentlichen Auftraggebern sowie Planern dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die zu nachhaltigen Bauprojekten führen.
Beide Initiativen zielen darauf ab, umweltfreundliche Bauweisen zu unterstützen und die Qualität sowie Nachhaltigkeit von Bauprojekten zu steigern.
Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung 2025
Am 6. Mai 2025 fand die fünfte Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung der BKB und KBOB in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV), dem Schweizerischen Städteverband (SSV), dem Schweizerischen Verband Kommunale Infrastruktur (SVKI) sowie der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) statt. Unterstützt wird die Tagung zudem durch die Fachstelle ökologische öffentliche Beschaffung des BAFU. Der Fokus der Tagung liegt auf verschiedenen Themenfeldern, welche Beschafferinnen und Beschaffer in Zukunft beschäftigen werden.
Die Tagung hat zum Ziel, zum Erfahrungsaustausch zwischen den Beschaffungsstellen beizutragen und die stetige Weiterentwicklung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffungen sowie die harmonisierte Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts in der Schweiz zu unterstützen (vgl. Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung).
Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WöB
Auf der Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WöB finden Sie Informationen und Instrumente, die von Beschaffungsstellen und Fachpersonen aller föderalen Ebenen bereitgestellt und genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WöB
Das Klimaschutzgesetz fordert von der zentralen Bundesverwaltung, dass sie bis 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufweist. Dabei sind auch Emissionen zu berücksichtigen, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden. Die Kantone für ihre zentralen Verwaltungen und die bundesnahen Betriebe streben an, ab 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufzuweisen. Diese anspruchsvollen Vorgaben erfordern eine zügige und konsequente Umsetzung. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Baubereich – welcher für einen grossen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist – besonders stark gefordert.
Klimaanpassung ist entscheidend, um unsere Städte, Gebäude und Infrastrukturen widerstandsfähig gegenüber den zunehmenden Wetterbedingungen zu machen. Durch gezielte Massnahmen wie grüne Dächer, nachhaltige Bauweisen und Wassermanagement können wir die Auswirkungen des Klimawandels abmildern und unsere Lebensqualität sichern.
Derzeit wird eine Empfehlung zum klimaangepassten Regenwassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip erarbeitet. Dieses Konzept zielt darauf ab, Städte und Gemeinden so zu gestalten, dass sie Regenwasser effizient aufnehmen, speichern und nutzen können, um städtische Überflutungen zu reduzieren und die lokale Wasserbilanz zu verbessern. Die Empfehlung wird praxisnahe Leitlinien bieten, um eine nachhaltige und resiliente Bewirtschaftung von Regenwasser in urbanen Gebieten zu fördern.
Die Kreislaufwirtschaft bietet eine nachhaltige Alternative zum herkömmlichen linearen Wirtschaftssystem, indem Bauten länger genutzt und saniert werden und indem sie Ressourcen durch Wiederverwendung, Recycling und Upcycling schont. Durch innovative Ansätze können Abfälle minimiert und Produkte und Baumaterialien in geschlossenen Kreisläufen gehalten werden, was langfristig Umwelt und Wirtschaft gleichermassen zugutekommt.
Charta Kreislauforientiertes Bauen
Zwölf der grössten Bauherren in der Schweiz haben die «Charta kreislauforientiertes Bauen» erstunterzeichnet, um die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen voranzutreiben. Sie verpflichten sich, bis 2030 den Einsatz von nicht erneuerbaren Primärrohstoffen um 50 Prozent zu reduzieren und die Treibhausgasemissionen deutlich zu senken. Ziel ist es, nachhaltiges Bauen zu fördern und innovative Lösungen für eine ressourcenschonende Bauwirtschaft zu entwickeln. (vgl. Link).
Biodiversität im Siedlungsraum fördert ein gesundes und lebendiges urbanes Umfeld, indem sie Lebensräume für Pflanzen und Tiere schafft und erhält. Öffentliche Bauherren tragen eine Schlüsselrolle, indem sie durch naturnahe Gestaltung von Grünflächen und Gebäuden zur Förderung der Artenvielfalt beitragen.
Baukultur prägt unsere gebaute Umwelt und beeinflusst das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig. Öffentliche Bauherren und Besteller tragen dabei eine zentrale Verantwortung, indem sie durch hochwertige, nachhaltige und ästhetisch ansprechende Bauprojekte die kulturelle Identität und Lebensqualität unserer Städte und Gemeinden fördern.
Strategie Baukultur
Die Strategie Baukultur Schweiz ist ein nationales Konzept, das die Qualität und Nachhaltigkeit der gebauten Umwelt in der Schweiz fördern soll. Sie wurde entwickelt, um die kulturellen, sozialen und ökologischen Werte der Baukultur zu stärken und eine hohe Gestaltungsqualität im Bauwesen zu gewährleisten (vgl. Link).
Aktionsplan Baukultur 2024-2027
Der Aktionsplan Baukultur 2024-2027 ist ein detailliertes Programm, das konkrete Massnahmen und Initiativen zur Förderung der Baukultur in der Schweiz festlegt. Er baut auf der Strategie Baukultur Schweiz auf und zielt darauf ab, die Qualität und Nachhaltigkeit der gebauten Umwelt in den kommenden Jahren weiter zu stärken (vgl. Link).
Die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten im Baubereich ermöglicht nachhaltige und kosteneffiziente Bauprojekte, die langfristig wirtschaftliche Vorteile bieten. Öffentliche Bauherren und Besteller spielen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie in der Beschaffung dem Kriterium Lebenszykluskosten mehr Gewicht geben und so die Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer eines Bauwerks optimieren.
Derzeit wird eine Empfehlung zur Integration von Lebenszykluskosten (LCC) im Beschaffungsprozess erarbeitet.
Das Archiv bietet Zugriff auf ältere Versionen von Empfehlungen und Faktenblättern sowie auf aufgehobene Dokumente.