Veröffentlicht am 24. Juni 2024
Digitalisierung und BIM
Digitale Methoden wie BIM sind Innovationsfelder, die sich laufend weiterentwickeln und verändern. In diesem Umfeld will die KBOB niederschwellige und praxisorientierte Unterstützung anbieten, die sich kraftschlüssig in die bestehende Dokumentenlandschaft der KBOB einfügt.
Normalerweise wird für ein Projekt ein Projektbeschrieb oder Projekthandbuch sowie ein Leistungsbeschrieb erstellt. Im Projektbeschrieb wird beschrieben, was gebaut werden soll: z.B. ein Schwimmbad, ein Verwaltungsgebäude oder eine Strasse. Im Leistungsbeschrieb (oft auch Lastenheft) wird beschrieben, welche Leistungen von wem in welchem Umfang erbracht werden sollen: z.B. Architekturauftrag für die Teilphasen x bis y, Bauingenieurleistungen für die Phasen y – z, Planung Gebäudetechnik, etc.
Wie und wo soll jetzt aber beschrieben werden, wie ein Projekt mit der Methode BIM umgesetzt werden soll? Zu diesem Zweck stellt die KBOB eine Vertragsbeilage «Anwendung der Methode BIM» zur Verfügung. In diesem Dokument werden weder das Projekt noch die zu erbringende Leistung, sondern lediglich deren Umsetzung mit der Methode BIM beschrieben. Folgende Vertragsbeilagen stehen zur Verfügung:
- KBOB-Anwendung der Methode BIM im Hochbau bei Generalplanermandaten
- KBOB-Anwendung der Methode BIM im Hochbau bei Einzelplanermandaten
- KBOB-Anwendung der Methode BIM im Tiefbau
Diese Vertragsbeilagen müssen projektbezogen ausgefüllt und ergänzt werden und fügen sich folgendermassen in die Dokumentenlandschaft der KBOB ein:

Bei der Grafik handelt es sich um eine Darstellung der KBOB-Dokumentenlandschaft entlang des Beschaffungsprozesses in Tabellenform. Wichtig ist die Eingliederung der Anwendung von BIM als Vertragsbeilage: Sie enthält die Beschreibung, wie die Vorgaben aus Projekt- und Leistungsbeschrieb mit der Methode BIM umgesetzt werden sollen.
Das Faktenblatt erläutert die Begriffe Eigentum und Datenhoheit, Datennutzung, Datensicherheit, Datenschutz und Haftung im Zusammenhang mit der Anwendung von BIM. Im ersten Absatz wird jeweils der Begriff umschrieben, im zweiten Absatz werden die aus Auftraggeberinnensicht zu verfolgenden Ziele erläutert, im dritten Absatz wird ein einfaches Beispiel gegeben und im vierten Absatz ein Weg aufgezeigt, wie eine vertragliche Regelung aussehen könnte.
Diese Publikation leistet einen Beitrag zum gemeinsamen Verständnis für die Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren ebenso wie für die gesamte Branche. Ziel ist, dass die öffentlichen Bauherren mit einer einheitlichen Auffassung an die Thematik herangehen: die Methode BIM muss einen Beitrag zur Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Immobilien leisten und die öffentliche Hand beim Aufbau eines durchgängigen Datenmanagements für ihre Bauwerke über alle Phasen und Organisationseinheiten unterstützen.
Die KBOB-Empfehlung wurde am buildingSMART-International-Summit 2019 in Düsseldorf lobend erwähnt und aufgrund der darauffolgenden Nachfrage auf Englisch übersetzt.
Die drei BLO (Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes: armasuisse Immobilien, BBL und ETH-Rat) haben zusammen mit dem ASTRA eine Strategie zum Umgang mit digitalen Methoden erarbeitet.
Die erste Fassung der Strategie wurde am 6. April 2021 durch den Projektausschuss Strukturelle Reformen genehmigt. Sie diente als Grundlage für die bisherigen Arbeiten der BLO und des ASTRA und der Abstimmung mit der KBOB. Die vorliegende zweite Fassung wurde am 2. April 2024 zur Publikation freigegeben. Dabei wurden die strategischen Zielsetzungen sowie Prinzipien und Massnahmen der Zusammenarbeit ergänzt.
Achtung: Die hier publizierten Dokumente sind nicht KBOB-Dokumente im eigentlichen Sinn, da sie nicht in den Fach- oder Arbeitsgruppen der KBOB über alle föderalen Ebenen koordiniert worden sind.
SN EN ISO Normen zu BIM:
- SN EN ISO 19650-1 Konzepte und Grundsätze
- SN EN ISO 19650-2 Lieferphase der Assets
- SN EN ISO 19650-3 Betriebsphase der Assets
- SN EN ISO 19650-4 Informationsaustausch
- SN EN ISO 19650-5 Spezifikationen für Sicherheitsbelange von BIM, der digitalisierten Bauwerke und des smarten Assetmanagement
- SN EN ISO 19650-6 Health and Safety (in Erarbeitung)
Die britische UK BIM Alliance hat zu der 19650-Normenreihe Orientierungshilfen (Guidances) verfasst und online zur Verfügung gestellt. Diese Guidances haben eine breite Anwendung gefunden und einen grossen Beitrag bei der Umsetzung von BIM geleistet. Mit dem Ziel, dieses Fachwissen niederschwellig und unkompliziert für die Schweiz zugänglich zu machen, stellen die SBB und die KBOB nun die erste Orientierungshilfe als Übersetzung in Deutsch zur Verfügung. Die Übersetzungen in Französisch und Italienisch sind in Arbeit und sollten im Verlauf dieses Jahres publiziert werden können.
Ausdrücklich halten SBB und KBOB Folgendes fest:
- Das Originaldokument ist für den britischen Raum erarbeitet worden.
- Wo der britische Originaltext in einer Übersetzung für die Schweiz keinen Sinn ergibt, ist der Text grau eingefärbt.
- Wo allgemein anerkannte Entsprechungen für die Schweiz bekannt sind, wurden diese als Fussnote ergänzt.
SBB und KBOB planen, weitere Orientierungshilfen als Übersetzung zur Verfügung zu stellen.