Zahlungsfristen

Weisungen und Empfehlungen
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Weisung des eidgenössischen Finanzdepartementes über die Festsetzung von Zahlungsfristen des Bundes bei Mitgliedern der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in Kraft.

Für Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören, werden die Regelungen zur Festsetzung der Zahlungsfristen in Weisungen vorgegeben; diese wurden auf Antrag der KBOB vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 28. Dezember 2009 erlassen und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Weisungen werden in separaten Dokumenten erläutert. Alle stehen in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch zur Verfügung.

Ihren kantonalen und kommunalen Mitgliedern, mithin der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband, hat die KBOB auf den gleichen Zeitpunkt hin die analoge Regelung zur Anwendung empfohlen. Weitere Adressaten der Empfehlung sind die Immobilien Post, die SBB und die Alptransit Gotthard AG. Vgl. dazu die Empfehlungen und deren Erläuterungen.

 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 16.10.2020

https://www.kbob.admin.ch/content/kbob/de/home/themen-leistungen/weisungen/zahlungsfristen.html