Weisungen zuhanden Bau- und Liegenschaftsorgane
Auf Antrag der KBOB erlässt das EFD im Bereich des Immobilienmanagements Weisungen für die Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören, sowie für deren Benutzerorganisationen (Art. 27 VILB; SR 172.010.21).
Nachhaltiges Immobilienmanagement
Gemäss der Strategie «Nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates und der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) soll der Bund sein umfangreiches Immobilienportfolio nach den Kriterien der nachhaltigen Entwicklung verwalten.
In den Weisungen des EFD zum nachhaltigen Immobilienmanagement wird dieser Grundsatz anhand von Leitsätzen konkretisiert. Diese benennen die wichtigsten Handlungsfelder im nachhaltigen Immobilienmanagement und geben die Handlungsrichtung für die Bau- und Liegenschaftsorgane verbindlich vor.
Für die praktische Umsetzung dieser Vorgaben sind im Weiteren die entsprechenden Empfehlungen der KBOB massgebend.
Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren
Die KBOB und die BKB haben gemeinsame Weisungen über die Wettbewerbs- und die Studienauftragsverfahren von Planungs- und Bauleistungen bei Mitgliedern der KBOB, welche der Bundesverwaltung angehören, sowie von Güter- und Dienstleistungsaufträgen bei Mitgliedern der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) erarbeitet.
Die Weisungen regeln in Ergänzung der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen dieses Instrument im Bereich von Planungs- und Bauleistungsbeschaffungen.
Erdbebenschutz
Der Bundesrat hat aufgrund der Tatsache, dass die Erdbebengefahr in der Schweiz bisher unterschätzt wurde, für Bundesstellen in den vergangenen Jahren verbindliche Vorgaben zur Erhöhung der Erdbebensicherheit von Bauten und Anlagen gemacht.
Die Koordinationsstelle für die Erdbebenvorsorge des Bundes beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat ein Instrumentarium erarbeitet, welches die betroffenen Ämter darin unterstützt, die bundesrätlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Instrumentarium „Erdbebensicherheit von Bundesbauten" kann auf der entsprechenden Website des BAFU konsultiert werden: Bauvorhaben des Bundes.
Weitere Informationen zu Erdbeben in der Schweiz und zu Präventionsmassnahmen sind auf der Website des BAFU, Fachinformationen Erdbeben, verfügbar.
Zahlungsfristen
Für Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören, werden die Regelungen zur Festsetzung der Zahlungsfristen in Weisungen vorgegeben; diese wurden auf Antrag der KBOB vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 28. Dezember 2009 erlassen und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Weisungen werden in separaten Dokumenten erläutert.
Ihren kantonalen und kommunalen Mitgliedern hat die KBOB auf den gleichen Zeitpunkt hin die analoge Regelung zur Anwendung empfohlen.