Nachhaltiges Immobilienmanagement

Gemäss der Strategie "Nachhaltige Entwicklung" des Bundesrates und der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) soll der Bund sein umfangreiches Immobilienportfolio nach den Kriterien der nachhaltigen Entwicklung verwalten.

In den Weisungen des EFD zum nachhaltigen Immobilienmanagement wird dieser Grundsatz anhand von Leitsätzen konkretisiert. Diese benennen die wichtigsten Handlungsfelder im nachhaltigen Immobilienmanagement und geben die Handlungsrichtung für die Bau- und Liegenschaftsorgane verbindlich vor.

Für die praktische Umsetzung dieser Vorgaben sind im Weiteren die entsprechenden Empfehlungen der KBOB massgebend.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 16.10.2020

https://www.kbob.admin.ch/content/kbob/de/home/themen-leistungen/weisungen/nachhaltiges-immobilienmanagement.html