Ausschreibungen als Hebel für nachhaltiges Bauen und Klimaschutz
Nachhaltige Bauweise und Kreislaufwirtschaft: Jetzt handeln
Zwei wichtige Nachhaltigkeitsvorgaben stehen vor der Umsetzung: Das Klimaschutzgesetz (KlG) verpflichtet die Schweiz, bis 2050 klimaneutral zu werden, während die Parlamentarische Initiative 20.433 (Pa. Iv.) die Kreislaufwirtschaft stärkt. Beide bieten grosse Chancen, Treibhausgasemissionen zu senken und Ressourcen zu schonen, erfordern jedoch zügige Massnahmen mit klarem Fokus auf wirksame Hebel.
Nachhaltige Materialien – Beispiel Armierungsstahl
Armierungsstahl, hergestellt zu 100 % aus recyceltem Stahlschrott, ist vollständig recycelbar, treibhausgasarm und bei Schweizer Produktion mit kurzen Transportwegen verbunden. Er ist ein Vorzeigebeispiel für nachhaltige Bauweisen im Sinne der Pa. Iv. 20.433. Wir empfehlen, bei Stahlbeton-Projekten bevorzugt Armierungsstahl aus nachhaltiger Produktion zu verwenden, um Klimaziele und Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Konkrete Empfehlungen für Ausschreibungen
Ausschreibungen sollten klare Vorgaben enthalten: Für Armierungsstahl empfehlen wir Treibhausgasemissions-Werte und Mindestanteile an recyceltem Material festzulegen:
- Treibhausgas-Emissionen ≤ 0.6 kg CO2-eq
- Mindestanteile an recyceltem Material ≥ 99% Stahlschrott.
Zudem können zur Vereinfachung handelsübliche Hersteller oder Produkte vorgeschlagen werden, wobei gleichwertige Alternativen zulässig bleiben müssen, die ihrerseits aber die Vorgaben in Bezug auf die Treibhausgasemissions-Werte und Mindestanteile an recyceltem Material erfüllen müssen.
Zur ganzen Thematik bietet die Liste der Ökobilanzdaten im Baubereich eine hilfreiche Orientierung.
Jetzt handeln
Es ist Zeit, konkrete Schritte einzuleiten, Fortschritte zu sichern und nachhaltige Initiativen weiter auszubauen. Zusammen gestalten wir eine klimafreundliche und ressourcenschonende Zukunft.