Neue Bestimmungen im Werkvertragsrecht: Aktualisierte Vertragsvorlagen 2026 verfügbar
Am 1. Januar 2026 sind die revidierten Bestimmungen des Obligationenrechts betreffend Baumängel im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Neu besteht namentlich eine zwingende Frist von mindestens 60 Tagen für die Mängelrüge. Bitte verwenden Sie für folgende Vertragsvorlagen die aktualisierten Versionen 2026 (6.1), welche Sie unter Musterverträge und Publikationen finden:
- Werkvertrag (Nr. 34)
- Bestellung von Werkvertrag (Nr. 35)
- Rahmenvertrag für Werkleistungen (Nr. 36)
- GU-Vertrag Hochbau (Nr. 38)
- TU-Vertrag Hochbau (Nr. 39)
- TU-Vertrag Tiefbau (Nr. 40)